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In der Landwirtschaft sind vielfältige Vertragsgestaltungen und Vertragstypen üblich, die es in anderen Wirtschaftsbereichen nicht oder nur selten gibt. Zu nennen sind beispielsweise
- Pachtverträge über Zuckerrübenlieferrecht
- Pachtverträge über Zahlungsansprüche
- Pensiontierverträge
- Aberntungsverträge
- Anbauverträge
- Bewirtschaftungsverträge
- Milchlieferungsverträge
- Getreidelieferverträge
- Substratlieferverträge
- Gülleabnahmeverträge
- Windkraftanlagen-Gestattungsverträge
- Jagdpachtverträge
- Hofübergabeverträge
- Viehkaufverträge
- Landmaschinen-Leasing
- Lohnunternehmervertrag
Die Anwendung und Auslegung dieser Verträge, aber auch die Gestaltung dieser Verträge bedarf häufig eines qualifizierten agrarrechtlichen Beraters.