In der Landwirtschaft spielen Pacht und Pachtverträge eine bedeutende Rolle. Hier bestehen vielfältige agrarrechtliche Besonderheiten. Gegenstand von Pachtverträgen können sein:
- klassische Landpacht (Überlassung landwirtschaftlicher Grundstücke)
- sog. Pflugtausch (eine besondere Form des landwirtschaftlichen Flächentausches)
- Betriebspacht (Überlassung eines gesamten landwirtschaftlichen Betriebes)
- sog. eiserne Verpachtung (Überlassung des Inventars zum Schätzwert an den Pächter)
- Flächenlose Verpachtung von Quoten- und Lieferrechten (insb. Milchreferenzen und Rübenlieferrechten)
Soweit diese Pachtverträge als "Landpachtverträge" zu qualifzieren sind, unterliegen sie zusätzlich noch besonderer behördlicher Überwachung und einem öffentlich-rechtlichen Regime mit Anzeigepflichten und Beanstandungsmöglichkeiten aus dem Landpachverkehrsgesetz.
Wichtige Vorschriften:
- §§ 581 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Pachtverträge
- §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Landpachtverträge
- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtG).